ACP-Dokumente sind ein wichtiger Baustein des ACP-Konzepts.
Sie unterstützen in besonderer Weise, dass der Wille von nicht entscheidungsfähigen Patient:innen in einer gesundheitlichen Krise bekannt ist und umgesetzt werden kann.
Damit die Dokumente die Funktion der Übermittlung des Patienten-Willens an das Behandlungs-Team übernehmen können, müssen sie
- für das Behandlungsteam verlässlich sein. Also den gut abgewogenen, aktuellen Willen der Patient:innen nachvollziehbar beinhalten. (Verlässlichkeit, Aktualität)
- häufige Entscheidungen in Krisen und die Gründe der Patient:innen für die getroffene Entscheidungen zeigen. (Aussagefähigkeit)
- schnell zu lesen, also überall in Deutschland möglichst gleich, und übersichtlich sein. (Einheitlichkeit)
- in der Krise zur Hand sein
Solcher Art Dokumente wurden in den letzten 2 Jahrzehnten mit Hilfe vieler Menschen entwickelt und nun kontinuierlich verbessert. ACP-Gesprächsbegleiter:innen, die nach dem Standard der Fachgesellschaft qualifiziert wurden, können diese nutzen, um den Patienten-Willen nach den ACP-Gesprächen zu verschriftlichen.
Folgende ACP-Dokumente gibt es:
ACP-Patientenverfügung (für erwachsene Menschen, die für sich entscheiden können)
Die Patientenverfügung beinhaltet neben erläuternden Texten für die Behandlungs-Teams folgende Hauptabschnitte:
- Einstellungen zu Leben, Sterben und schwerer Krankheit
- Festlegungen für den Notfall (FeNo)
- Krankenhausbehandlung bei Einwilligungsunfähigkeit unklarer Dauer
- Behandlung bei dauerhafter Einwilligungsunfähigkeit
- Schmerz- und Palliativtherapie | Persönliche Hinweise
- Unterschriften und Prozessdokumentation
- Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.21
ACP-Vertreterdokumentation (für Vertreter:innen, die für Menschen entscheiden, die selbst nicht (mehr) entscheiden können)
Die Vertreterdokumentation beinhaltet neben den erläuternden Texten für die Behandlungs-Teams folgende Hauptabschnitte:
- Einstellungen zu Leben, Sterben und schwerer Krankheit
- Festlegung für den Notfall (FeNo)
- Therapiezielbei künftiger chronischer Zustandsverschlechterung
- Schmerz- und Palliativtherapie |Persönliche Hinweise
- Unterschriftenund Prozessdokumentation
- Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.21
Festlegung für den Notfall (FeNo) als Bestandteil der anderen beiden
Die sogenannte Festlegung für den Notfall (FeNo) ist ein einseitiger, übersichtlicher Notfallbogen, der nur für akute Situationen gedacht ist, in denen die Prognose der Patient:innen weitgehend unbekannt ist.
Auch nach Jahren der Erstellung, Anwendung und Qualifizierungen dieses Bestandteils der Vorausplanung, ist es eindeutig, dass die FeNo nur in Verbindung mit einem begleiteten Gespräch durch eine hierin qualifizierte Person und erst nach und basierend auf einem Gespräch zu den Einstellungen zu Leben, Sterben und schwerer Erkrankung erfolgen sollte. Schon häufig wurden ohne diese Maßnahmen Falsch-Festlegungen erlebt. Das Fatale ist, dass ein Kreuz unveränderbar über Tod oder Leben einer Person entscheiden kann und der Notfallbogen trotz der Schlichtheit häufig missverstanden wird.
Die FeNo sollte durch Festlegungen bezüglich der Behandlung im Krankenhaus oder bei dauerhafter Einwilligungsunfähigkeit ergänzt werden, da sie nur einen kleinen Teil der vorauszuplanenden Krankheitssituationen abdeckt.
Aufgrund des attraktiven Layouts, der sinnhaften Struktur und der Aussagekraft in einem Notfall wurde die FeNo vielfach in ähnlicher Weise übernommen. Hierzu gehören z. B. die Bayrische …, der Düsseldorfer Notfallausweis, der Notfallbogen der Landesärztekammer Sachsen, der regionale Notfallbogen in der Stadt Bielefeld und der im …..[nicht fertig]…. .
Sollten auch Sie Interesse daran haben, dieses Vorausplanungsinstrument (Einstellungen plus FeNo) bei sich einführen zu wollen, melden Sie sich bei uns! Gerne überlegen wir mit Ihnen, was ein Sinnvolles vorgehen sein kann.
Die FeNo gilt auch für Notfälle im Krankenhaus, die z. B. im Rahmen geplanter OPs auftreten können. Da es hier zu Widersprüchen zu geplanten Eingriffen kommen kann, ist es wichtig, dass die behandelnden Ärzt:innen über die Festlegung informiert sind und ggf. Festlegungen für den Zeitraum der OP aufgehoben werden.